Natur- und Umweltschutz – verantwortungsvolles Bauen bei der Bahn
Der verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt ist der Deutschen Bahn ein wichtiges Anliegen. Bei Bauprojekten ist eine Reihe gesetzlicher Vorschriften des Umweltschutzes zu beachten. Dazu zählen insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz und der Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), aber auch weitere Gesetze und Richtlinien. So müssen beispielsweise die EU-Richtlinie „Fauna-Flora-Habitat“ (FFH) sowie die EU-Richtlinie zum Vogel- und zum speziellen Artenschutz von den Planern berücksichtigt werden.
Die Grundlage der vorbereitenden Planungen bildet die gesetzlich geregelte und von unabhängigen Gutachtern erstellte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dabei werden die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Menschen, Tiere, Umwelt und Natur umfassend ermittelt, analysiert und bewertet. Auf Basis der Umweltverträglichkeitsstudie erarbeitet die Bahn den sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP). Darin sind unter anderem die Eingriffsbewertung, die Eingriffsbilanzierung und die Kompensationsplanung mit Maßnahmen zum Ausgleich enthalten.
Sämtliche naturschutzfachlichen und -rechtlichen Aspekte werden zu Beginn der Planungen durch mehrere Fachgutachten geprüft, um Verzögerungen im späteren Bauablauf zu vermeiden. Zudem müssen gewisse Maßnahmen, wie die Einrichtung von Ersatzbiotopen oder die Umsiedlung gefährdeter Arten, bereits vor Baubeginn umgesetzt werden.
Animation Tunnelbau
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